5. [Rechtsmittelbelehrung]" 3.1 Gegen diesen Entscheid erhob der Beklagte 2 mit Eingabe vom 21. Januar 2020 beim Obergericht des Kantons Zug Berufung und stellte das eingangs erwähnte Rechtsbegehren (act. 61). Das entsprechende Berufungsverfahren wurde unter der Verfahrensnummer Z1 2020 5 eröffnet. Am 3. Februar 2020 erhob auch die Beklagte 1 gegen den Entscheid des Kantonsgerichts vom 18. Dezember 2019 Berufung und stellte das ebenfalls eingangs erwähnte Seite 6/39 Rechtsbegehren. Dieses Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer Z1 2020 9 eröffnet (act. 1).