2.2 In der Klageantwort vom 8. September 2016 stellten die Beklagten Antrag auf kostenfällige Abweisung der Klage. Zugleich erhoben sie im Namen der Beklagten 1 eine Widerklage und beantragten, der Kläger sei zur Zahlung von CHF 1'023'383.35 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 9. September 2016 zu verpflichten (act. 11). 2.3 In der Replik und Widerklageantwort vom 5. Dezember 2016 erhöhte der Kläger seine Mindestforderung im Hauptantrag auf CHF 14'126'082.00 zuzüglich Zins und schloss zugleich auf kostenfällige Abweisung der Widerklage (act. 15).