2.1 Mit Eingabe vom 28. Januar 2016 machte der Kläger beim Kantonsgericht Zug gegen die Beklagten eine Klage anhängig, in der er den Hauptantrag stellte, die Beklagten seien zu verpflichten, dem Kläger unter solidarischer Haftbarkeit den sich aus dem Beweisverfahren ergebenden Betrag (mindestens CHF 10'717'806.11) zuzüglich Zins von 5 % zu bezahlen. Zusätzlich stellte er einen Eventual- und einen Subeventualantrag (act. 1). Mit dieser Klage machte der Kläger seinen Gewinnanteil aus der Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäudekomplex J.________ geltend.