1.3 Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 18. Dezember 2007 verkaufte der Kläger der Beklagten 1 die "Landflächen" der (inzwischen neu parzellierten) Grundstücke "H.________" zu einem Preis von insgesamt CHF 9 Mio. Gemäss Ziff. 7 der Vertragsbedingungen erfolgte die "Eigentumsübertragung […] miet- und pachtfrei" und ohne Überbindung von "obligatorischen Bestimmungen aus früheren Verträgen" (act. 15/32 [S. 12 und 14]). Seite 4/39 1.4 Am 21. Dezember 2007 verkaufte die Beklagte 1 zwei der am Grundstück Nr. bb.________ berechtigten Grundstücke – welche die _______ (Gebäude) 1 und 2 umfassten – an die K.________ AG (act. 15/33).