1.2 Am 31. Oktober 2005 unterzeichneten die Parteien eine "Vereinbarung" (nachfolgend: Vereinbarung 2005 [act. 1/3]), welche die Realisierung des Projekts "J.________" auf den Grundstücken "H.________" bezweckte, wobei vorgesehen war, das Projekt in zwei Etappen (Etappe 1: _______ (Gebäude) 1 und 2; Etappe 2: _______ (Gebäude) 3 und 4) zu realisieren (act. 1 Rz 1; act. 11 Rz 169). Gemäss der Vereinbarung 2005 sollte im Fall einer ganzen oder teilweisen Vermietung der J.________ der nach bestimmten Kriterien zu berechnende Gewinn zu 85 % dem Kläger und zu 15 % der Beklagten 1 zukommen (act. 1/3 Ziff. II.5.b).