Forderung (Berufung gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug, 1. Abteilung, vom 18. Dezember 2019) Seite 2/39 Rechtsbegehren Beklagte und Berufungsklägerin 1 1. Es sei der Entscheid des Kantonsgerichts Zug im Verfahren A1 2016 7 vom 18. Dezember 2019 aufzuheben und es sei ein Rückweisungsentscheid mit der Auflage zu erlassen, dass das erstinstanzliche Verfahren vor Kantonsgericht Zug in neuer Zusammensetzung und ohne die Mitwirkung von Kantonsrichterin lic.iur. Daniela Panico Peyer und Kantonsrichter lic.iur. Stephan Szabó zu wiederholen sei.