1. In Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Kantonsgerichts Zug, 3. Abteilung, vom 5. November 2020 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren von CHF 5'400.00 wird zusammen mit den erstinstanzlichen Gerichtskosten von CHF 5'400.00 (total CHF 10'800.00) der Klägerin auferlegt und mit dem von ihr für das erstinstanzliche Verfahren geleisteten Kostenvorschuss von CHF 5'400.00 sowie dem von der Beklagten für das Berufungsverfahren geleisteten Kostenvorschuss von CHF 5'400.00 verrechnet. Die Klägerin hat der Beklagten den Kostenvorschuss im Umfang von CHF 5'400.00 zu ersetzen.