5. Zusammenfassend erweist sich die Berufung als begründet, was zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids und zur Abweisung der Klage führt. 5.1 Bei diesem Verfahrensausgang hat die unterliegende Klägerin die gesamten Prozesskosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens zu tragen (Art. 318 Abs. 3 und Art. 106 Abs. 1 ZPO). Seite 14/15