4.6.4 Abgesehen davon, dass die Klägerin die Höhe des Lohnes bestimmte, koordinierte sie auch die Einsätze von I.________. § 5 des Vermittlungsvertrags 2014 sieht vor, dass Anfragen von bereits vermittelten Kliniken über die Klägerin abzuwickeln sind (act. 15/27). Auch § 4 des Rahmenvertrags 2014 (Verleihvertrag) hält fest: Sollte die Beklagte zu einem späteren Zeitpunkt wiederum Fachärzte der Klägerin für temporäre Einsätze engagieren wollen, verpflichtet sie sich, die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen nicht direkt mit dem Arzt, sondern ausschliesslich mit der Klägerin abzuschliessen (act. 1/4).