Bei der Temporärarbeit ist der Zweck der Anstellung ausschliesslich der Verleih. In der Praxis schliesst der Arbeitgeber (Verleihfirma) mit dem Arbeitnehmer zunächst einen Rahmenarbeitsvertrag ab, in welchem die allgemeinen Bedingungen für die einzelnen Arbeitseinsätze vereinbart werden. In der Folge schliesst der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer für jeden einzelnen Arbeitseinsatz in einem Kundenbetrieb (Einsatzbetrieb) einen Einsatzvertrag (Arbeitsvertrag) ab. Der Rahmenvertrag tritt erst durch die Unterzeichnung des konkreten Einsatzvertrags in Kraft.