3.6 Mit Entscheid vom 5. November 2020 (Verfahren A3 2018 42; act. 43) verpflichtete das Kantonsgericht, 3. Abteilung, die Beklagte zur Zahlung von CHF 63'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Januar 2015 an die Klägerin. Ferner wurde festgestellt, dass die Klägerin die Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamts F.________ für den Betrag von CHF 63'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 21. März 2018 fortsetzen kann. Die Gerichtskosten von CHF 5'400.00 wurden im Umfang von CHF 4'995.00 der Beklagten und im Umfang von CHF 405.00 der Klägerin auferlegt.