3.4 An der Partei- und Zeugenbefragung vom 4. Februar 2020 wurden der Präsident des Verwaltungsrates der Klägerin und K.________, damaliger Direktor (und heutiger Vorsitzender der Geschäftsleitung) der Beklagten, als Parteien befragt sowie L.________, Administrativer Geschäftsführer der Radiologie bei der Beklagten und Geschäftsführer der G.________, und M.________, Co-Chefarzt der Radiologie bei der Beklagten, als Zeugen einvernommen (act. 27).