2.4 Am 1. Oktober 2014 trat I.________ eine Festanstellung bei der G.________ an, und zwar mit einem Jahresgehalt von brutto CHF 280'000.00 (act. 1/7). 2.5 Infolge der Festanstellung durch die G.________ verlangte die Klägerin mit Rechnung vom 21. Dezember 2014 von der Beklagten gestützt auf § 3 des Rahmenvertrags 2014 die Bezahlung einer Provision, welche sie gestützt auf ein mutmassliches Jahresgehalt von I.________ von CHF 340'000.00 auf CHF 82'620.00 schätzte (act. 1/18). Die Zahlung der geltend gemachten Provision blieb aus.