Im Falle einer Belegarzttätigkeit wird ein durchschnittlicher Jahreshonorarrichtwert, anstatt einer fixen Festanstellungshonorarprovision definiert. Die Provision beträgt in diesem Fall ebenfalls 22,5 %. Die Provision ist von der Auftraggeberin binnen 30 Tage nach Beginn der Festanstellung zu begleichen."