ausgefüllten und von der Auftraggeberin oder eines(r) bestimmten Vertreters(in) unterzeichneten Abrechnungsbogens monatlich Rechnung für die auf dem Abrechnungsbogen vermerkten Einsatzstunden. Die Provision und Aufwandsentschädigung ist von der Auftraggeberin binnen 30 Tagen zu begleichen.