Die G.________ (vormals H.________; nachfolgend als "G.________" bezeichnet) mit Sitz in F.________ ist eine Tochtergesellschaft der Beklagten (vgl. act. 43 E. 4.4.2). 2.1 Am 24. Mai 2014 schlossen die Klägerin, vertreten durch den Präsidenten des Verwaltungsrates, und der Radiologe Dr.med. I.________ (nachfolgend: "I.________") einen Vertrag betreffend "Vermittlung einer Honorararzttätigkeit/Festanstellung" (act. 15/27; nachfolgend: Vermittlungsvertrag 2014).