3.2 Die Klägerin hat der Beklagten 2 für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 54'490.00 (inkl. MWST) zu bezahlen. 3.3 Die Klägerin hat dem Beklagten 3 für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 20'435.00 (inkl. MWST) zu bezahlen. 3.4 Die Klägerin hat der Beklagten 4 für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 20'435.00 (inkl. MWST) zu bezahlen. 3.5 Der Beklagten 5 wird für das Berufungsverfahren keine Parteientschädigung zugesprochen.