Mit dem Bestehen der Prüfung "Goethe-Zertifikat B1" zeige eine Kandidatin, dass sie die Hauptinformationen verstehen könne, wenn klare Standardsprache verwendet werde und es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. gehe. Infolge der nicht bestandenen Prüfung könne somit keine Rede davon sein, dass die Klägerin den Inhalt und die Tragweite des Erbvertrags – insbesondere hinsichtlich juristischer Begriffe – habe nachvollziehen können.