Insbesondere sei die Schlussfolgerung der Vorinstanz unrichtig, wonach eine Person, die im Alltag zu Hause und in der Küche gut kommunizieren könne, es auch verstehe, wenn ihr von mehreren Personen ein Erbverzicht "ganz genau" und "mehrmals" erklärt bzw. "eingehämmert" werde. Denn wenn jemand etwas einmal nicht verstehe, weil schon grundlegend und insbesondere auch bezüglich der Fachsprache und der Fachausdrücke eine Sprachbarriere bestehe, dann werde er es auch beim zweiten oder dritten Mal nicht verstehen, auch wenn es ihm "eingehämmert" werde. Die Formulierung des Erbverzichts sei alles andere als leicht verständlich.