5.2.1 Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, hat die Klägerin die vom Beklagten 3 in der Klageantwort vorgebrachte Behauptung, sie habe gegenüber dem Erblasser im Zusammenhang mit dem diskutierten Erbverzicht gesagt: "Du weisst, dass ich für die Tiere alles mache." (act. 19 S. 6 Zu Ziff. 6 lit. c), in der Replik nicht bestritten.