5.2 Die Klägerin bringt demgegenüber vor, sie habe den Satz: "Du weisst, dass ich für die Tiere alles mache." entgegen den vorinstanzlichen Ausführungen an der Parteibefragung und im zweiten Schlussvortrag bestritten und ihn nicht im Zusammenhang mit dem angeblich diskutierten Erbverzicht gesagt. Im Übrigen sei diese Behauptung nicht bewiesen. Selbst wenn Seite 31/40 sie den Satz jedoch so gesagt hätte, wäre das Versprechen, einen Erbvertrag abzuschliessen, nichtig (act. 129 Rz 151-156).