Es sei dort "nicht solches" gewesen, was ihr jemand vorgelesen hätte oder was sie hätte verstehen müssen. Nachdem der Referent nachgehakt und die Klägerin darauf hingewiesen habe, dass sie ja etwas habe unterzeichnen müssen und sie vier Seiten unterzeichnet habe, habe die Klägerin geantwortet, dass sie so etwas nicht unterzeichnet habe. Sie habe das unterzeichnet, was ihr ihr Mann gesagt habe; sie habe die "eingetragene Partnerschaft" bejaht und unterzeichnet (act. 48 Ziff. 51 f., 56 ff.; act. 68 S. 6 f.).