An den Sitzungen vom 11. und 19. Juli 2017 habe sie mit dem Beklagten 3 nicht gesprochen, ausser ihn gegrüsst. Sie denke, dass sich die [anderen] Parteien auf Schweizerdeutsch verständigt hätten. Auf die Frage, ob sie den Beizug eines Dolmetschers verlangt habe, habe sie gefragt, wozu sie das gebraucht hätte. Sie habe nur ihren Mann gefragt, ob es nicht ein Problem sei, wenn bei der Eheschliessung kein Dolmetscher dabei sei. Ihr Mann habe gesagt, dass sie keinen Dolmetscher bräuchten, und das habe genügt; es habe keinen Dolmetscher gebraucht. Es sei dort "nicht solches" gewesen, was ihr jemand vorgelesen hätte oder was sie hätte verstehen müssen.