Er sei da wirklich sehr heikel; wenn er den Eindruck habe, dass irgendetwas nicht verstanden werde, dann organisiere er einen Dolmetscher (act. 48 Ziff. 53 ff.). Es sei ganz klar gewesen, dass die Klägerin gewusst habe, was sie unterschreibe: nämlich einen Erbverzicht im Fall der Heirat, um der Stiftung möglichst viel Geld zuzuführen. Dies sei [ihr] nicht nur einmal, sondern mehrmals "eingehämmert" worden (act. 48 Ziff. 63 ff.). Er habe den Eindruck gehabt, dass die Klägerin den Inhalt der Urkunde verstanden und gewusst habe, was sie unterschreibe (act. 48 Ziff. 73).