5.1.1 Der Beklagte 3 habe an der Parteibefragung zu den Deutschkenntnissen der Klägerin glaubhaft ausgeführt, dass es für ihn überhaupt gar keine Frage gewesen sei, dass die Klägerin alles verstehe. Der Erblasser und seine künftige Frau hätten sich ganz normal unterhalten. Sie seien bereits vororientiert gewesen und hätten gewusst, worum es gegangen sei. Er habe sich wirklich die Mühe genommen, diesen Erbverzicht ganz genau zu erklären. Er habe ganz klar und mehrmals auf Hochdeutsch erklärt, dass mit dem Erbverzicht mehr Geld an die Stiftung gehe. Der Beizug eines Dolmetschers sei kein Thema gewesen. Er sei da wirklich sehr heikel;