P.________ führte aus, dass die Klägerin mit ihrem Erbverzicht einverstanden gewesen sei, um so der Stiftung möglichst viel Geld zukommen zu lassen. Dies sei unzählige Male besprochen worden, als er dabei gewesen sei. Auch die Klägerin habe gesagt, dass dies das Ziel des Erbvertrags gewesen sei (act. 45 Ziff. 13 f.). Sowohl der Erblasser wie auch die Klägerin hätten den Erbvertrag vor dessen Unterzeichnung gelesen (act. 45 Ziff. 28 f.). Der Notar habe sich vergewissert, dass die Klägerin den Vertrag verstanden und dessen Inhalt ihrem Willen entsprochen habe.