Gemäss ihrer Aussage habe der Beklagte 3 nach ihr gerufen, worauf sie den gewünschten Absatz ergänzt und angepasst und den Vertrag wieder zurückgebracht habe (act. 46 Ziff. 12 ff.). Der Beklagte 3 habe dazu ausgeführt, es habe eine "riesige Diskussion" zwischen P.________ und dem Erblasser gegeben. Ebenfalls sehr aktiv habe sich zudem die Klägerin eingebracht und für einen höheren Betrag gekämpft (act. 48 Ziff. 21). Die Klägerin habe sodann selber bestätigt, dass der Betrag zu ihrer Unterstützung auf Veranlassung von P.________ erhöht worden sei (act. 48 Ziff. 19 ff. und 61 f.;