Inwiefern das Kantonsgericht das Recht falsch angewendet und/oder den Sachverhalt falsch festgestellt haben soll, lässt sich ihren Ausführungen nicht entnehmen. Sie stellt in ihrer Berufung zwar in Abrede, dass ihre Behauptungen abwegig seien, führt aber nicht näher aus, weshalb die vorinstanzlichen Feststellungen nicht zutreffen sollen. Entgegen ihren Ausführungen hat sie eben gerade nicht stets behauptet, sie habe gemeint, dass sie zum Notar gehe, um ihre "Partnerschaft einzutragen". Im Übrigen ist nicht bewiesen, dass die Klägerin im Zeitpunkt der Beurkundung in einer schlechten körperlichen und psychischen Verfassung war.