Er habe versucht, seine Tochter zu einem Erbverzicht zu bewegen, damit er einen möglichst grossen Teil seines Vermögens einer Stiftung zum Tierwohl zukommen lassen könne. Als diese Bemühungen gescheitert seien, sei die Idee aufgekommen, die Klägerin zu heiraten, um damit den Pflichtteil der Tochter zu schmälern und mit der Klägerin einen Erbverzichtsvertrag abzuschliessen, der die Klägerin aber immerhin hätte absichern sollen. Zunächst sei es am 11. Juli 2017 zu einer Vorbesprechung in den Büroräumlichkeiten des Beklagten 3 gekommen.