3.1 Die Klägerin hat der Beklagten 1 eine Parteientschädigung von CHF 87'995.20 (MWST inbegriffen) zu bezahlen. 3.2 Die Klägerin hat der Beklagten 2 eine Parteientschädigung von CHF 87'995.20 (MWST inbegriffen) zu bezahlen. 3.3 Die Klägerin hat dem Beklagten 3 eine Parteientschädigung von CHF 33'000.00 (MWST inbegriffen) zu bezahlen. 3.4 Die Klägerin hat der Beklagten 4 eine Parteientschädigung von CHF 33'000.00 (MWST inbegriffen) zu bezahlen. 4. [Rechtsmittelbelehrung]"