10. Am 15. Oktober 2020 erliess das Kantonsgericht Zug, 3. Abteilung, folgenden Entscheid (act. 128; Verfahren A3 2019 4): "1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 59'331.25 Entscheidgebühr CHF 300.00 Kosten der Beweisführung CHF 368.75 Kosten für die Übersetzung CHF 60'000.00 Total Die Gerichtskosten werden der Klägerin auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von CHF 60'000.00 verrechnet.