8. Mit Eingaben vom 7., 8., 11. und 26. Mai 2020 bzw. vom 3., 6. und 7. Juli 2020 reichten die Klägerin und die Beklagten 1-4 ihre ersten und zweiten schriftlichen Schlussvorträge ein (act. 93 und 101-104 sowie 114-117). Die Beklagte 5 reichte weder einen ersten noch einen zweiten schriftlichen Schlussvortrag ein.