2.2 Zwischen den Parteien ist strittig, ob A.________ den Erbvertrag an der Beurkundungssitzung vom 19. Juli 2017 gelesen und verstanden hat. Ebenso ist im Zusammenhang mit der in Ziff. II.A.4.12 des Erbvertrags enthaltenen monatlichen Unterstützung/Entschädigung von CHF 3'000.00 zugunsten von A.________ umstritten, wer – ob A.________ oder P.________ – die Erhöhung des offenbar ursprünglich angedachten Betrags von CHF 2'000.00 auf CHF 3'000.00 initiiert hat.