2. Dass die Erbvertragsparteien diese Urkunde in seiner Gegenwart gelesen haben. 3. Dass die Erbvertragsparteien ihm erklärt haben, diese Urkunde enthalte ihren mitgeteilten Willen. 4. Dass sowohl die handlungsfähigen Erbvertragsparteien […] wie auch die beiden handlungsfähigen und ihm persönlich bekannten Zeugen die vorstehende Urkunde in seiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet haben. [Ort, Datum, Unterschrift der Aargauischen Urkundsperson Dr. H.________]"