3. Dass nach ihrer Wahrnehmung die Erbvertragsparteien sich bei diesem Vorgang im Zustande der Verfügungsfähigkeit befunden haben. [Ort, Datum, Unterschriften der Zeugen] BEURKUNDUNG Der unterzeichnete Dr. H.________, Aargauische Urkundsperson, […] beurkundet: 1. Dass er diesen Erbvertrag nach den Vorschriften des Art. 512 ZGB und in der Form gemäss Art. 499 bis 501 ZGB getreu nach dem Willen der Parteien verfasst hat.