Als Willensvollstrecker und Erbschaftsliquidator mit allen ihm durch das Gesetz und Rechtsprechung zustehenden Rechten und Pflichten setzen wir je letztwillig ein: Dr. H.________, ________ oder im Verhinderungsfall die I.________ AG mit Sitz in ________ IV. Schlussbestimmungen Das Original dieses Erbvertrages wird bei der Urkundsperson hinterlegt. Beide Vertragsparteien erhalten je eine beglaubigte Kopie dieses Erbvertrages. Eine weitere Kopie wird von der Aargauischen Urkundsperson aufbewahrt.