Wir vereinbaren: A. Beim Tode des künftigen Ehemannes 1. Sterbe ich, O.________, vor meiner künftigen Ehefrau, entziehe ich meiner Tochter, E.________, die Erbenstellung. Ich bin über das Verhalten meiner Tochter derart enttäuscht, dass ich mich zu dieser Massnahme gezwungen fühle. Sie erhält somit ihren Pflichtteil in Form eines Vermächtnisses (3/8 des Nachlasses). Dazu stelle ich fest, dass die Tochter bereits einen Vorbezug von CHF 1'000'000.00 (Franken eine Million) erhalten hat.