"Die Vertragsparteien haben der unterzeichneten Aargauischen Urkundsperson ihren Willen mitgeteilt und ihn beauftragt, darüber diese Urkunde als Erbvertrag zu verfassen. Der gemeinsame, übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lautet: I. Feststellungen 1. Wir leben seit mehr als 5 Jahren in einer umfassenden Lebensgemeinschaft. 2. Wir beabsichtigen demnächst zu heiraten. Dieser Vertrag gilt ab Eheabschluss. 3. Mit der Gültigkeit dieses Erbvertrages sind sämtliche bisherigen Verfügungen von Todes wegen aufgehoben. II. Erbrechtliche Vereinbarung