6. Unter solidarischen Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) sowohl für das erstinstanzliche als auch für das zweitinstanzliche Verfahren zulasten der Berufungsbeklagten. Beklagte 1 und Berufungsbeklagte 1 1. Die Berufung sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zulasten der Berufungsklägerin. Beklagte 2 und Berufungsbeklagte 2 1. Die Berufung sei abzuweisen, soweit auf sie einzutreten ist, und das Urteil der Vorinstanz sei zu bestätigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zulasten der Berufungsklägerin.