2. Die Parteien werden im Sinne einer Kindesschutzmassnahme verpflichtet, den von punkto Kinder-, Jugend- und Elternberatung, Baar, angebotenen Kurs "Kinder im Blick" (mit Kursstart im Januar oder August 2023) zu besuchen. Für den Fall der Widerhandlung gegen diese Anordnung wird den Parteien die Bestrafung nach Art. 292 StGB (Strafe: Busse bis CHF 10'000.00) angedroht. Die Kosten des Kurses "Kinder im Blick" sind je von den Parteien zu tragen.