Übergabe ist so zu gestalten, dass der jeweils betreuende Elternteil die Kinder zum anderen Elternteil bringt. [letzter Satz aufgehoben] […] 2.4 Die Erziehungsgutschriften für die Berechnung künftiger AHV/-IV-Renten werden den Parteien je zur Hälfte angerechnet.