Darauf folgten eine Editionsverfügung, die Anhörung der Kinder, die Parteibefragung mit anschliessender Instruktionsverhandlung sowie die Edition weiterer Urkunden, bevor am 30. Oktober 2019 die Hauptverhandlung stattfand und die Vorinstanz am 29. April 2020 einen 54-seitigen Entscheid erliess. Bis dahin hatten der Kläger insgesamt 76 Urkunden und die Beklagte insgesamt 87 Urkunden eingereicht und darüber hinaus zahlreiche weitere Beweisanträge gestellt. Abgesehen davon mag es zwar zutreffen, dass das Verfahren keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten bot.