An der anschliessenden Einigungsverhandlung konnten die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden, worauf der Kläger eine einlässliche Klagebegründung und die Beklagte eine relativ umfangreiche Klageantwort einreichten. Darauf folgten eine Editionsverfügung, die Anhörung der Kinder, die Parteibefragung mit anschliessender Instruktionsverhandlung sowie die Edition weiterer Urkunden, bevor am 30. Oktober 2019 die Hauptverhandlung stattfand und die Vorinstanz am 29. April 2020 einen 54-seitigen Entscheid erliess.