Das vorliegende Verfahren sei nicht als rechtlich schwierig zu bezeichnen; aufgrund der diversen Eingaben (inkl. Edition von Belegen), der Änderung der Rechtsprechung während des Verfahrens und der extensiv ausgetragenen Streitpunkte zwischen den Parteien sei es jedoch zeitlich aufwändig gewesen. Zudem habe ein doppelter Schriftenwechsel, eine Seite 62/67