Sie habe demnach Anspruch auf CHF 39'000.00 (CHF 650.00 x 12 Monate x 5 Jahre). Zu diesem Betrag kämen weitere CHF 2'000.00 monatlich hinzu, die der Kläger ab der Tätigkeit der Beklagten als ________ nicht mehr in die Familienkasse einbezahlt, sondern auf sein Hypothekenkonto (Total CHF 18'000.00) einbezahlt habe (act. 15 Rz 68.6). Diese Ausführungen wurden vom Kläger nicht nur an der erstinstanzlichen Parteibefragung vom 15. November 2018 bestritten (vgl. act. 32 Ziff. 25-27). Vielmehr nahm seine Seite 60/67