In einem ersten Schritt muss der Kläger die konkreten Tatsachen, die seine Ansprüche rechtfertigen, genügend genau erläutern, damit die Gegenpartei jene bezeichnen kann, die sie bestreitet bzw. bereits ihre Gegenbeweise angeben kann; in einem zweiten Schritt, wenn die Gegenpartei Tatsachen bestritten hat, ist der Kläger gehalten, den Inhalt seiner Behauptungen zu den einzelnen bestrittenen Tatsachen detaillierter offenzulegen, sodass es dem Gericht erlaubt ist, die nötigen Beweismittel zu erheben, um sie zu erläutern und die materiellrechtliche Regel auf den bestimmten Fall anzuwenden.