Behauptungen und an ihre Präzision hängen einerseits vom materiellen Recht bzw. vom Tatbestand der geltend gemachten Bestimmung und andererseits von der Art ab, wie sich die Gegenpartei im Verfahren geäussert hat: In einem ersten Schritt muss der Kläger die konkreten Tatsachen, die seine Ansprüche rechtfertigen, genügend genau erläutern, damit die Gegenpartei jene bezeichnen kann, die sie bestreitet bzw. bereits ihre Gegenbeweise angeben kann;