21/37 und 21/38) könne sogar klar abgeleitet werden, dass der Kläger während des Zusammenlebens bis unmittelbar vor der Trennung sein monatliches Einkommen für die Amortisation der Hypotheken und die Hypothekarzinsen (CHF 3'765.00), für Überweisungen auf sein Sparkonto (CHF 630.00) und Sparen Säule 3 (CHF 350.00), Ferien (CHF 750.00) und Zahlungen auf das gemeinsame Konto für die Familie bis zur Trennung (CHF 11'000.00; act. 21/47) verwendet habe. Der Kläger habe also vor der Trennung der Eheleute einen grossen Teil seines Einkommens (Total rund CHF 5'495.00 pro Monat) für sich zur Seite