8.3.2 Aus den vom Kläger mit Eingabe vom 21. Juni 2018 eingereichten Belegen (act. 21/37 und 21/38) könne sogar klar abgeleitet werden, dass der Kläger während des Zusammenlebens bis unmittelbar vor der Trennung sein monatliches Einkommen für die Amortisation der Hypotheken und die Hypothekarzinsen (CHF 3'765.00), für Überweisungen auf sein Sparkonto (CHF 630.00) und Sparen Säule 3 (CHF 350.00), Ferien (CHF 750.00) und Zahlungen auf das gemeinsame Konto für die Familie bis zur Trennung (CHF 11'000.00; act. 21/47) verwendet habe.