Weiter hätte sie zum Beispiel mittels Kreditkartenbelegen oder Detailnachweisen zu Bankzahlungen oder Bankbezügen beweisen müssen, dass sie ihren Lohn nicht für sich selber, sondern für den Familienunterhalt verwendet habe. Auch hätte sie nachweisen müssen, dass sie während der Ehe keine Ersparnisse habe bilden können. All dies habe die Beklagte aber versäumt.